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Pressemitteilung

Caritas fordert Aufhebung der gesetzlichen Verschärfung für Ausländerkinder.

Erschienen am:

20.01.1997

  • Beschreibung
Beschreibung

Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes
20.01.97

Keine Begrenzungspolitik auf Kosten von Kindern

Caritas fordert Aufhebung der gesetzlichen Verschärfung für Ausländerkinder

FREIBURG. Ganz entschieden gegen die von Innenminister Kanther auf dem Verordnungswege erlassenen neuen bürokratischen Hürden für Ausländerkinder aus der Türkei, dem ehemaligen Jugoslawien, Tunesien und Marokko wendet sich der Deutsche Caritasverband. Kanther hatte ohne die Beteiligung des Parlaments verfügt, daß Kinder aus diesen Staaten, die unter 16 Jahre alt sind und in der Bundesrepublik leben, künftig eine Aufenthaltserlaubnis brauchen. Kinder aus den betroffenen Ländern brauchen ab sofort zur Einreise in die Bundesrepublik ein Visum.

Der Deutsche Caritasverband betrachtet die neue Verordnung für eine bürokratische Schikane, da im Rahmen des Familiennachzugs den Kindern aus ehemaligen Anwerbestaaten eine Aufenthaltserlaubnis schlecht verweigert werden könne. Für die Eltern bedeutet die neue Regelung eine finanzielle und zeitraubende Belastung.

Sie ist mit der Zielsetzung der Integration nicht vereinbar. Nach Ansicht der Caritas soll hier die Familie als Instrument der Begrenzungspolitik genutzt werden.

Kanther begründet die Visumspflicht bei der Einreise mit der zunhemenden Zahl unbegleitet einreisender Kinder, die in den letzten Jahren stark angestiegen sei. Ob diese Kinder aus den betroffenen Ländern stammten, wird dabei nicht gesagt. Nach Ansicht der Caritas müssen jedoch bedrohte Kinder aus Kriegs- und Krisengebieten wie bisher auch künftig Schutz in der Bundesrepublik Deutschland finden können, wenn ihre Eltern keine andere Rettung sehen.

Der Deutsche Caritasverband erinnert in diesem Zusammenhang daran, daß sowohl er selbst wie auch die damalige Beauftragte der Bundesregierung für die Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen im Jahre 1989 und 1990 anläßlich der geplanten Neuregelung des Ausländerrechts vor der weitgehenden Ermächtigung des Innenministers gewarnt hatten.

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